Arbeit und Beruf
Die Stiftung soll sich für echte Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt, angemessene Vorkehrungen und faire Bewerbungsverfahren einsetzen.
Worum es geht
Bewerbungsgespräche, Großraumbüros und unausgesprochene Regeln können für autistische Menschen zu Hürden werden – unabhängig von ihrer fachlichen Eignung. Angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz können solche Hürden abbauen.
Was die Stiftung fördern soll
- Information von Arbeitgebern über faire Bewerbungsverfahren
- Erfahrungsaustausch autistischer Beschäftigter
- Vorhaben für reizarme und klar organisierte Arbeitsplätze
Rechtlicher Rahmen
„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
„Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen.“
Schwerbehinderte Menschen haben außerdem Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung unter anderem des Arbeitsplatzes, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit – soweit das für den Arbeitgeber zumutbar und nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist (§ 164 Abs. 4 SGB IX).
Die UN-Behindertenrechtskonvention anerkennt das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit in einem offenen, inklusiven und zugänglichen Arbeitsmarkt (Art. 27, sinngemäß).
Förderungen sind erst möglich, wenn die Stiftung errichtet und anerkannt ist. Weg zur Gründung
Quellen
- § 1 AGG (externe Seite)
- § 164 SGB IX (externe Seite)
- UN-Behindertenrechtskonvention: Beschluss 2010/48/EG des Rates (EUR-Lex) (externe Seite)
Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de geprüft. Die UN-Behindertenrechtskonvention geben wir sinngemäß wieder, nach dem deutschen Text im Amtsblatt der Europäischen Union (Beschluss 2010/48/EG des Rates, Anhang I). Rechtsstand: 20. Oktober 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.