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Stiftung Autismus – zur Startseite. Hamburg & Schleswig-HolsteinProjektinitiative zur Gründung einer Stiftung für Menschen im Autismus-Spektrum

Aufklärung und Verständnis

Die Stiftung soll Wissen über Autismus schaffen, Vorurteile abbauen und ein realistisches Verständnis für neurodivergente Lebensrealitäten fördern.

Worum es geht

Autismus ist oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Missverständnisse entstehen, wenn andere die Wahrnehmung und die Kommunikation autistischer Menschen nicht kennen. Aufklärung soll aus erster Hand kommen – von Menschen im Autismus-Spektrum selbst.

Was die Stiftung fördern soll

Beispiele, wie Vorhaben aussehen könnten. Es sind keine bestehenden Projekte.

  • Vorträge und Informationsmaterial, die autistische Menschen selbst mitgestalten
  • Angebote, die Fachkräfte, Verwaltung und Öffentlichkeit für Autismus sensibilisieren
  • Informationen in Leichter Sprache

Rechtlicher Rahmen

Die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich zur Bewusstseinsbildung: Klischees und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen sollen bekämpft werden (Art. 8 UN-Behindertenrechtskonvention, sinngemäß).

Förderungen sind erst möglich, wenn die Stiftung errichtet und anerkannt ist. Weg zur Gründung

Quellen

Die UN-Behindertenrechtskonvention geben wir sinngemäß wieder, nach dem deutschen Text im Amtsblatt der Europäischen Union (Beschluss 2010/48/EG des Rates, Anhang I). Rechtsstand: 20. Oktober 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.