Förderkriterien (Entwurf)
Nach der Gründung soll die Stiftung nach klaren, veröffentlichten Regeln fördern.
Entwurf: Die folgenden Punkte sind ein Vorschlag zur Beratung. Über die Förderkriterien entscheiden nach der Gründung die Organe der Stiftung.
Was gefördert werden soll
- Vorhaben zu einem der sechs Themen
- Vorhaben in Hamburg oder Schleswig-Holstein
- Vorhaben, die Menschen im Autismus-Spektrum selbst mitgestalten
- Vorhaben, die für autistische Menschen zugänglich sind – zum Beispiel reizarm, klar strukturiert und mit schriftlicher Beteiligung
Wie entschieden werden soll
- schriftlich, nachvollziehbar und mit Begründung
- mit einer Antwort in klarer Sprache
- Interessenkonflikte werden offengelegt