Diagnostik und Versorgung
Versorgung muss zugänglich, fachlich kompetent und verlässlich sein.
Worum es geht
Viele Menschen im Autismus-Spektrum berichten, dass sie lange auf eine Diagnostik oder auf passende Unterstützung gewartet haben. Auch der Arztbesuch selbst kann belasten: volle Wartezimmer, wenig Zeit, unklare Abläufe.
Was die Stiftung fördern soll
- Informationen über Wege zur Diagnostik für Kinder und Erwachsene
- Vorhaben für autismusfreundlichere Praxen und Kliniken
- Austausch zwischen Betroffenen und Fachleuten
Rechtlicher Rahmen
Die UN-Behindertenrechtskonvention anerkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung (Art. 25, sinngemäß).
Unabhängige, kostenlose Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX). Mehr zur Beratung
Förderungen sind erst möglich, wenn die Stiftung errichtet und anerkannt ist. Weg zur Gründung
Quellen
- § 32 SGB IX (externe Seite)
- UN-Behindertenrechtskonvention: Beschluss 2010/48/EG des Rates (EUR-Lex) (externe Seite)
Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de geprüft. Die UN-Behindertenrechtskonvention geben wir sinngemäß wieder, nach dem deutschen Text im Amtsblatt der Europäischen Union (Beschluss 2010/48/EG des Rates, Anhang I). Rechtsstand: 20. Oktober 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.