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Stiftung Autismus – zur Startseite. Hamburg & Schleswig-HolsteinProjektinitiative zur Gründung einer Stiftung für Menschen im Autismus-Spektrum

Diagnostik und Versorgung

Versorgung muss zugänglich, fachlich kompetent und verlässlich sein.

Worum es geht

Viele Menschen im Autismus-Spektrum berichten, dass sie lange auf eine Diagnostik oder auf passende Unterstützung gewartet haben. Auch der Arztbesuch selbst kann belasten: volle Wartezimmer, wenig Zeit, unklare Abläufe.

Was die Stiftung fördern soll

Beispiele, wie Vorhaben aussehen könnten. Es sind keine bestehenden Projekte.

  • Informationen über Wege zur Diagnostik für Kinder und Erwachsene
  • Vorhaben für autismusfreundlichere Praxen und Kliniken
  • Austausch zwischen Betroffenen und Fachleuten

Rechtlicher Rahmen

Die UN-Behindertenrechtskonvention anerkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung (Art. 25, sinngemäß).

Unabhängige, kostenlose Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX). Mehr zur Beratung

Förderungen sind erst möglich, wenn die Stiftung errichtet und anerkannt ist. Weg zur Gründung

Quellen

Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de geprüft. Die UN-Behindertenrechtskonvention geben wir sinngemäß wieder, nach dem deutschen Text im Amtsblatt der Europäischen Union (Beschluss 2010/48/EG des Rates, Anhang I). Rechtsstand: 20. Oktober 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.