Politische Beteiligung
Autistische Menschen müssen in politische Prozesse einbezogen werden – nicht nur als Thema, sondern als aktive Stimmen in Entscheidungen.

Worum es geht
Viele politische Entscheidungen betreffen autistische Menschen direkt, ohne dass ihre Perspektiven ausreichend berücksichtigt werden. Beteiligung braucht deshalb Formate, die für autistische Menschen zugänglich sind.
Was die Stiftung fördern soll
- Gespräche zwischen der Community, Politik und Verwaltung – wie im Projekt Autismus trifft Politik
- barrierearme Beteiligungsformate, auch schriftlich
- Information über politische Prozesse in verständlicher Sprache
Rechtlicher Rahmen
- Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit ihnen über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein (Art. 4 Abs. 3 UN-Behindertenrechtskonvention, sinngemäß).
- Die Vertragsstaaten fördern aktiv ein Umfeld, in dem Menschen mit Behinderungen wirksam an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und begünstigen ihre eigenen Organisationen (Art. 29 UN-Behindertenrechtskonvention, sinngemäß).
Förderungen sind erst möglich, wenn die Stiftung errichtet und anerkannt ist. Weg zur Gründung
Quellen
Die UN-Behindertenrechtskonvention geben wir sinngemäß wieder, nach dem deutschen Text im Amtsblatt der Europäischen Union (Beschluss 2010/48/EG des Rates, Anhang I). Rechtsstand: 20. Oktober 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.